Oft gefragt
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Benötigen wir in jedem Fall einen Wohnberechtigungsschein, wenn wir bei Ihnen eine Wohnung anmieten möchten?
Nein! Ein großer Teil unseres Wohnungsbestandes kann ohne Wohnberechtigungsschein vermietet werden.
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Wie und wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein und was sind die Voraussetzungen?
Der Wohnberechtigungsschein kann in allen Bürgerämtern der Stadt Leipzig beantragt werden. Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist einkommensabhängig. Mit Erhalt des Scheines sind Sie an eine bestimmte Wohnfläche gebunden (z. B. für 2 Personen 60 qm + max. 10%).
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Haben Sie preiswerte, unsanierte oder teilsanierte Wohnungen?
Die LWB verfügt über Wohnungen im gesamten Leipziger Stadtgebiet und in allen Ausstattungsvarianten. Informationen über das Angebot erhalten sie in den LWB-ServiceKiosken, in den beiden zentralen Vermietungsstellen CityKiosk, Reichsstr. 13 (am Sachsenplatz), und ServiceKiosk Prager Straße, Prager Str. 21, oder in unserer Wohnungsdatenbank.
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Fällt bei Ihnen Kaution an? Wenn ja, in welcher Höhe und welche Zahlungsweisen sind möglich? Sind davon auch LWB-Altmieter betroffen, die innerhalb der LWB umziehen?
Üblich sind 2-3 Monatskaltmieten. Über die Zahlungsweise sprechen Sie bitte mit Ihrem Vermieter in den Kiosken oder in unserer Zentrale in der Prager Straße. Und auch für LWB-Altmieter gilt: "Sprechen Sie mit uns!"
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Meine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, können Sie mir die angebotene Wohnung reservieren?
Das ist immer Verhandlungssachen zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter. Wir werden uns bemühen, doppelte Mietbelastungen zu vermeiden.
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Sind die Mietverträge bei der LWB befristet?
Nein, die Mietverträge laufen auf unbestimmte Zeit und können unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.
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Muss man bei der LWB Provision oder Anteile zahlen?
Nein, es sind weder Anteile zu entrichten noch Provisionen zu zahlen!
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Ich möchte innerhalb der LWB umziehen. Muss ich eine Kündigungsfrist beachten und einhalten?
In einigen Fällen nicht, in anderen Fällen ja. Lassen Sie sich dazu von Ihrem Vermieter oder Mieterbetreuer beraten.
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Vermietet die LWB auch Wohnungen mit Einbauküchen?
Ja, aber nur in wenigen, ausgewählten Objekten.
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Vermietet die LWB Wohnungen auch an Wohngemeinschaften?
Natürlich! Das Angebot ist zahlreich und wechselt ständig. Entsprechende Angebote finden Sie in unserer Wohnungsdatenbank.
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Prager Straße 21
04103 Leipzig
Tel. 0341 - 99 20
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