Tiere zuhause

Einfach tierisch

Für die einen sind sie treue Freunde, für andere ein Ärgernis: An Klein- und Haustieren scheiden sich die Geister im Mietshaus.

Zwei wie Hund und Katz?

Als Ihr Vermieter möchten wir natürlich, dass Ihr Verhältnis zu den Nachbarn keinesfalls dem zwischen Hund und Katze gleicht. Deshalb sollten Sie die Bedürfnisse Ihrer Mitbewohner bei der Anschaffung und Haltung eines Tieres berücksichtigen. Unbestritten darf ein Hund gelegentlich bellen. Begleitet er damit allnächtlich den Mond vom Auf- bis zum Untergehen, ist auch für uns das normal-zumutbare Maß überschritten.

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Mit der Mini-Sau in den (Platten-)Bau?

Nichts ist unmöglich. In Deutschlands Wohnungen leben längst nicht mehr nur Hamster, Fische, Meerschweinchen, Hunde oder Katzen. Von der Anakonda über das Mini-Schwein bis zur Ziege reicht die Liste der tierischen Mitbewohner. Und das bringt nicht selten die Nachbarn auf die Palme. Mancher häusliche Zoo wird sogar ein Fall für die Justiz.

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Erlaubt oder verboten?

Kleintiere sind erlaubt. Wollen Sie jedoch ungewöhnliche oder gefährliche (Haus-)Tiere halten, benötigen Sie eine Genehmigung von uns. Kleintiere leben in Käfigen, Terrarien oder Aquarien. Sie belästigen niemanden und sind auch nicht gefährlich. Hunde, Katzen, Kaninchen und etwa Meerschweinchen sind Haustiere, die in Mietwohnungen problemlos gehalten werden können. Entscheidend für ein gutes Miteinander mit Ihren Nachbarn und Ihrem Vermieter ist allerdings die Anzahl der (artgerecht) gehaltenen Tiere. In unserer Servicebroschüre lesen Sie mehr.

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Checkliste zur Haustierhaltung

  • Überlegen Sie genau, ob und für welches Haustier Sie sich entscheiden.
  • Fragen Sie Ihren Vermieter bei großen oder ungewöhnlichen Spezies, ob die Beherbergung erlaubt ist.
  • Beachten Sie die Hausordnung und nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn.

Immer dem Geruch nach?

Bitte sorgen Sie dafür, dass sich Ihre Nachbarn weder durch tierischen Lärm noch durch Schmutz belästigt fühlen. Das gilt nicht nur für Ihre Wohnung, sondern auch für das Umfeld Ihres Hauses. Spielplätze und Grünanlagen sind keine Hundetoiletten. An dieser Stelle möchten wir Sie zudem auf die Regelungen der Polizeiverordnung der Stadt Leipzig hinweisen und die Broschüre der Stadt „Leipzig und seine Hunde“.

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